
Heilige Ottilia
Man nimmt an, dass die Wallfahrt zur hl. Ottilia um das Jahr 1400 seinen Anfang nahm. Eine entsprechende Urkunde wird im Staatsarchiv von Schaffhausen aufbewahrt. Der eigentliche Gedenk- u. Feiertag der Heiligen ist am 13. Dezember. Die Vorverlegung des Patronatsfestes auf den zweiten Oktobersonntag ermöglichte eine bessere Entfaltung und Gestaltung der Prozessionen. Dazu war ausdrücklich die Erlaubnis des Konstanzer Bischofs erteilt worden. Früher kamen die Wallfahrer in Prozessionen an besonderen Feiertagen nach Randegg gepilgert. Sie kamen vor allem vom Bodensee, vom Rhein, aus dem fernen Breisgau, aus dem Hotzenwald und aus dem Thurgau.
Die kleine Schrift "Schicksale der Ottilienwallfahrt Randegg" aus dem Jahr 1907, vom damaligen Pfarrverweser A. Dold verfasst, vermittelt Daten und Ereignisse der Wallfahrt. Ihre besondere Bedeutung und Würdigung erfährt die Wallfahrt zu den Reliquien der heiligen Ottilia durch die Gewährung eines Ablasses an die Pilger.
Die entsprechende Ablassurkunde ist ausgestellt am 8. April 1449 unter dem Pontifikat von Papst Nikolaus V., dem ersten Renaissancepapst. In der Ablassurkunde sind die besonderen Wallfahrtstage festgehalten. Im Jahre 1484 erfolgte durch eine neuerliche Urkunde die Bestätigung des gewährten Ablasses. Diese Urkunde trägt die Siegel von 22 Kardinälen. Durch die Zeit der Franzosenkriege, die Aufklärung und die Bewegung der Altkatholiken kam die Wallfahrt zum Erliegen.
In seinem Beitrag über die Kirchen von Randegg erwähnt Otto Denzel ein Wallfahrtsgebet aus dem Jahr 1522 mit der schönen Abschlussbitte an die Heilige, die wir uns zu Eigen machen dürfen:
"Mit den auswendigen Augen mache gesund die inwendigen."
Die kleine Schrift "Schicksale der Ottilienwallfahrt Randegg" aus dem Jahr 1907, vom damaligen Pfarrverweser A. Dold verfasst, vermittelt Daten und Ereignisse der Wallfahrt. Ihre besondere Bedeutung und Würdigung erfährt die Wallfahrt zu den Reliquien der heiligen Ottilia durch die Gewährung eines Ablasses an die Pilger.
Die entsprechende Ablassurkunde ist ausgestellt am 8. April 1449 unter dem Pontifikat von Papst Nikolaus V., dem ersten Renaissancepapst. In der Ablassurkunde sind die besonderen Wallfahrtstage festgehalten. Im Jahre 1484 erfolgte durch eine neuerliche Urkunde die Bestätigung des gewährten Ablasses. Diese Urkunde trägt die Siegel von 22 Kardinälen. Durch die Zeit der Franzosenkriege, die Aufklärung und die Bewegung der Altkatholiken kam die Wallfahrt zum Erliegen.
In seinem Beitrag über die Kirchen von Randegg erwähnt Otto Denzel ein Wallfahrtsgebet aus dem Jahr 1522 mit der schönen Abschlussbitte an die Heilige, die wir uns zu Eigen machen dürfen:
"Mit den auswendigen Augen mache gesund die inwendigen."
